Abholung per LKW
Bitte beachten Sie, dass mangelnde Palettenqualität einzig vor Ort auf der Rampe beanstandet werden kann. Der Chauffeur ist verpflichtet, Anzahl und Qualität der übernommenen Paletten zu prüfen – auch bei Komplettladungen. Paletten die nicht den EPAL-Tauschkriterien entsprechen, können einzeln oder stapelweise ausgetauscht werden. Kann die Migros-Genossenschaft die defekten oder falschen Paletten nicht ersetzen, muss sie die entsprechende Anzahl separat auf dem Lieferschein vermerken und visieren. Paletten, die von der Migros-Genossenschaft bei der Anlieferung beanstandet und nicht eingetauscht werden, kann der Chauffeur zurückverlangen; er erhält die gleiche Anzahl defekte Paletten wie er geliefert hat.
Sobald der Chauffeur die Paletten quittiert und den Lieferschein unterzeichnet hat, gelten Anzahl und Qualität als akzeptiert. Nachträgliche Beanstandungen sind nicht möglich.
Falls bezüglich Qualität der angelieferten Paletten keine Übereinkunft erzielt werden sollte, kann der Fall MTM zur Beurteilung eingereicht werden. Bitte dokumentieren Sie den strittigen Fall so ausführlich wie möglich; am besten mit Fotos der fraglichen Paletten, Ort, Zeit und Ansprechpartner. Das genaue Vorgehen bei solchen Differenzen ist in unserem Chauffeur-Handbuch Dokumentation Tauschgeräte-Handling für Chauffeure unter Punkt 4.3 beschrieben.