LKW - Maximalmasse
Die Höhe eines Fahrzeuges darf inklusive Ladung 4 Meter nicht überschreiten. Die maximale Länge beträgt für Sattelmotorfahrzeuge 16.50 m und für Anhängerzüge 18.75 m. Fahrzeuge, die wegen einer speziellen Ladung die vorgeschriebenen Masse und Gewichte überschreiten, dürfen mit einer Spezialbewilligung auf öffentlichen Strassen verkehren. Ansprechpartner für Sonderbewilligungen sind die Kantone oder, wenn es sich um grenzüberschreitende Import- und Transitfahrten handelt, das Bundesamt für Strassen (ASTRA) (admin.ch).
In Europa sind für uns mehrheitlich LKW mit Auflieger im Einsatz, die maximal 34 EUR-Paletten laden können. Kühlauflieger können dagegen höchstens 33 EUR-Paletten laden. Die zulässige Maximalhöhe der Paletten wird durch das zuständige Verteilzentrum bestimmt. Je nach Gewicht des LKWs und des Aufliegers beträgt die Nutzlast bis zu 24 Tonnen.