Oft gestellte Fragen

Oft gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns unsere Partner oder andere interessierte Kreise immer wieder gestellt haben und immer wieder stellen. Damit wir Ihnen eine unter Umständen aufwendige Suche ersparen können, haben wir eine Auswahl für Sie beantwortet. Wenn Sie anschliessend dennoch offene Fragen haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Unsere Spezialisten beraten Sie gerne auch persönlich.

Operative Fragen

Was muss ich tun, wenn ich wissen will, wo sich meine Sendung gerade befindet?

In unserem MTWEB können Sie Ihre Sendung unter der Funktion «Track & Trace» durch Eingabe Ihrer Bestell-, Artikel-, oder Containernummer jederzeit nachverfolgen. Falls Sie keinen MTWEB-Zugang haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren 1st-Level-Support unter mtweb@mgb.ch.

Welche Papiere benötigen ich für einen internationalen Transport?

Das hängt vom Ursprungsland ab. Im innereuropäischen Verkehr verlangt der Lieferant die Handelsrechnung, eine Packliste, das Ursprungszeugnis «EUR1» sowie einen Lieferschein - allfällig Ausfuhr- und/oder Transitdokumente. Für Sendungen aus Übersee benötigen Sie ebenfalls Handelsrechnung und Packliste, zudem das Ursprungszeugnis Form A oder ein Certificate Of Origin. Wenn Sie unsicher sind, um welche Papiere es sich dabei handelt, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst unter cs@mgb.ch.

Was sind Incoterms?

Bei den Incoterms handelt es sich um internationale Regeln für die einheitliche Auslegung der Vertragsformeln im Transportwesen in Aussenhandelsgeschäften. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris herausgegeben. Die Incoterms enthalten exakte Regelungen (Klauseln) zum Beispiel über den Übergang der Gefahren- und Kostenverantwortung vom Verkäufer auf den Käufer oder wann eine Transportversicherung abgeschlossen werden muss. Alles über die Incoterms finden Sie auf der Website der Internationalen Handelskammer.

Fragen zu den Transportkosten

Was kostet ein Transport inklusive Zollabgaben aus dem Ausland?

Das lässt sich so generell nicht sagen. Die Kosten unterscheiden sich je nach Transportzeit, Transportart und gewünschter Auslieferung. Senden Sie uns Ihre detaillierte Anfrage mit Art der Ware, Terminvorgaben  und allen weiteren wichtigen Informationen an cs@mgb.ch. Unser Kundendienst wird Ihnen schnellstmöglich eine Offerte mit allen Kosten und Laufzeiten unterbreiten.

Fragen zu Zollthemen

Wie hoch sind die Zollabgaben?

Das lässt sich nicht generell beantworten. Sämtliche Handelswaren müssen bei der Ein- und Ausfuhr beim Zoll angemeldet werden. Der schweizerische Zolltarif Tares beruht, wie die meisten Zolltarife weltweit, auf dem «Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren», kurz HS. Alle Informationen zu Zollansätzen, Tarifnummern, Freihandelsabkommen, Zollkontingenten, Handelsstatistiken, Zollbegünstigungen, Steuern, Ein- und Ausfuhrbewilligungen sowie spezielle Vorschriften finden Sie auf der Website des schweizerischen Gebrauchstarifs Tares. Erklärungen zur Anwendung des Tares bietet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Wie gehe ich vor, wenn ich mein Produkt im Tares nicht finden und zuordnen kann?

Ist für Sie eine Zuordnung nicht eindeutig möglich, können Sie bei der Oberzolldirektion in Bern mit dem Formular 40.10. auf der Seite des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine verbindliche Tarifauskunft verlangen.

Welche Länder haben ein Freihandelsabkommen mit der EFTA und/oder der Schweiz?

Sämtliche Freihandelsabkommen mit der EFTA sowie bilaterale Abkommen der Schweiz mit einem Drittland finden Sie in der «Übersicht der Freihandelsabkommen für Industrieprodukte».

Welche bilateralen Landwirtschaftsabkommen hat die Schweiz abgeschlossen?

Gestützt auf die multilateralen EFTA-Abkommen für Industrieprodukte (Kapitel 25-97) hat die Schweiz mit den folgenden Partnern zusätzlich bilaterale Vereinbarungen für gewisse Landwirtschaftsprodukte der Kapitel 1-24 abgeschlossen: Ägypten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Golf-Kooperationsrat (Kuwait, Bahrain, Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate und Oman), Hongkong, Israel, Jordanien, Kanada, Kolumbien, Republik Korea, Libanon, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Mexiko, Peru, PLO, SACU (Zollunion des südlichen Afrika mit Südafrika, Swasiland, Lesotho, Botswana und Namibia), Serbien, Singapur, Tunesien, Türkei und Europäische Gemeinschaft (Agrarabkommen).

Diese Abkommen dürfen nicht mit den multilateralen Freihandelsabkommen verwechselt werden; zum EFTA-Abkommen mit den zentralamerikanischen Staaten besteht kein entsprechendes bilaterales Abkommen der Schweiz.

Gibt es noch für weitere Länder spezielle Zollabkommen?

Ja. Entwicklungsländer können im Rahmen des Allgemeinen Präferenzensystems zugunsten der Entwicklungsländer (APS/GSP) Ursprungswaren zollfrei oder zu einem reduzierten Zollansatz in die Schweiz einführen. Länder, die als am wenigsten entwickelt gelten (Least Developed Countries LDC), erhalten ebenso wie Entwicklungsländer, die sich einer internationalen Entschuldungsinitiative angeschlossen haben und noch nicht entschuldet worden sind, generell Zollfreiheit. Sämtliche Zollvergünstigungen finden Sie in der Liste Entwicklungsländer und -gebiete des Bundes. Die dazu gültigen Zollansätze können Sie im Zolltarif-Tares nachschlagen, wenn Sie die Zolltarifnummer und das entsprechende Entwicklungsland eingeben.

Was sind Zollkontingente?

Zollkontingente sind Verpflichtungen der Schweiz, unter bestimmten Voraussetzungen für eine bestimmte Menge eines Erzeugnisses den Marktzugang zu einem reduzierten Zollansatz (Kontingentszollansatz KZA oder Präferenzzollansatz) zu gewähren. Die Zollkontingente werden mit dem elektronischen System für die Kontingentsbewirtschaftung «e-quota» verwaltet. Dabei wird zwischen den individuellen Zuteilungen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und den Sammelkontingenten (präferenzielle Zollkontingente, Globalkontingente) des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unterschieden. Kontingentierte Handelswaren unterliegen der obligatorischen Zollveranlagung mit «e-dec Import». Weitergehende Informationen zu den Kontingente entnehmen Sie bitte dem Dokument «Was sind Zollkontingente?»

Fragen zu den Ladekapazitäten

Wieviel Volumen in Kubikmetern (cbm) hat in einem Seefracht-Container Platz?

Grundsätzlich gelten folgende Angaben für Seefracht-Container:

  • 20-Fuss-Standard-Container = ca. 28 m3 (min. 25 m3)
  • 40-Fuss-Standard-Container = ca. 58 m3 (min. 50 m3)
  • 40-High-Cube-Container = ca. 67 m3 (min. 63 m3)
Wieviele EURO-Paletten haben in einem LKW Platz?

In einem Sattelschlepper haben 33 oder 34 Paletten Platz. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Seefrachtcontainer- & LKW-Abmessungen.

Wie gross ist die Ladekapazität eines LKWs?

Das maximales Bruttogewicht einschliesslich Verpackung und Paletten darf in der Schweiz 23.9 Tonnen nicht überschreiten; das ergibt ein Maximum von rund 700 Kilogramm pro Palette. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Seefrachtcontainer- & LKW-Abmessungen.

Allgemeine Fragen

Wie komme ich bei Logistik Transport International am schnellsten zu den gewünschten Informationen?

Je nach Abgangsort Ihrer Ware unterstützt Sie der entsprechende Fachspezialist. Bitte wenden Sie sich jeweils direkt an den zuständigen Ansprechpartner. Damit sparen Sie sich unnötige Wartezeiten und ermöglichen uns, Ihnen einen einwandfreien Service zu bieten.

Wie lautet die ZAZ- und MWST-Nummer von Logistik Transport International?

Jedes Migros-Unternehmen verfügt über ein eigenes ZAZ-Konto (Zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung für die bargeldlose Zollveranlagung) sowie eine eigene MWST-Nummer. Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Informationen unseren Generellen Instruktionen oder kontaktieren Sie das MGB-Zollteam org_mgb-ops-lt-zollteam@mgb.ch

An wen muss ich die Frachtrechnung senden?

Die Migros-Unternehmen rechnen unterschiedlich ab; bitte entnehmen Sie die gewünschten Informationen unseren Generellen Instruktionen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen haben oder persönlich mit unseren Spezialisten Ihr Anliegen besprechen möchten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

E-Mail:cs@mgb.ch

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Internationale Transporte in Zahlen

1’700 Bahntransporte
2’500 Kühlguttransporte mit LKWs
2’000 ungekühlte LKW-Transporte
8’500 Containertransporte (gemessen in TEU: Transport Equivalent Unit)
40’000 Verzollungen
50’0000 Tarifzeilen

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